Au - Untergiesing * Mit dem Niedergang der „Falkenbeize“ im Kurfürstentum Baiern ist auch in der „Falkenau“ der Weg zu einer stärkeren Besiedelung frei geworden.
Hatte die „Falkenau“ bis dahin nur wenige Bewohner, so nehmen die künftigen „Hofmarkbesitzer“ nun „alles verrufene Gesindel und alle der Gemeinde Au und München lästigen Leute“ in ihrem Besitztum auf.
München * Die Familie des Ignaz Mayer kommt nach München, als Kurfürst Carl Theodor das Erbe der baierischen Regentschaft antritt.
Er wird später dem erlauchten Kreis der Kreditgeber des baierischen Königs zählen.
Alleine in den Jahren 1807 und 1808 gewährt er der königlichen „Centralkasse“ Anleihen in Höhe von 100.000 Gulden.
Untergiesing * Kurfürst Carl Theodor erhebt - ohne allerdings die zuständigen Stellen einzubinden - das Anwesen des Franz Anton von Pilgram unter dem Namen Pilgramsheim zum Adelssitz mit allen Rechten.
Das bringt nun aber die Baronin von Kern auf die Palme, da die Rechte, insbesondere die Jurisdiktion über den ganzen Pilgramsheim-Sitz ja der Hofmark Falkenau untersteht. Die Baronin erhebt Einspruch und der Hofbankier Pilgram erhält den allerhöchsten Befehl, sich mit derselben zu vergleichen. Die Einigung kommt aber erst zustande, nachdem die Baronin von Kern ihren Besitz an die Gräfin von Toerring-Seefeld verkauft hat.
Au - Untergiesing * Franz Anton von Pilgram erhält das Obereigentum und die „Jurisdiktion“ für seine Besitzungen.
Er muss dafür aber der Gräfin Toerring-Seefeld ein jährliches „Aversum“ bezahlen. Und weil das der Gräfin noch nicht reicht, verlangt diese nun vom Kurfürsten die „Jurisdiktion“ über weitere 24 bis 26 Häuser in der „Falkenau“, in denen 68 Familien leben und zum „Gericht ob der Au“ gehören.
Außerdem verlangt sie die Erhebung der „Falkenau“ zur „wirklichen und geschlossenen Hofmark“. Sie begründet die Forderungen damit, dass der Kurfürst nicht über das Recht verfüge, im „Bezirk der Falkenau“ eine neue „Conzession“ zu erteilen und damit der „Hofmark“ Schaden zugefügt hat.
Maria Josepha von Toerring-Seefeld ist eine geborene Minucci und ehemalige Mätresse des Kurfürsten.
Untergiesing * Der Gräfin Maria Josepha von Toerring-Seefeld werden alle Forderungen gebilligt. Voraussetzung ist allerdings die Erfüllung von zwei Auflagen.
Dagegen wehrt sich die Gräfin und verlangt nun ihrerseits die Überlassung des Paulanerstocks in der Au. Damit jedoch verärgert die Gräfin Maria Josepha von Toerring-Seefeld den Kurfürsten und die den Vorgang bearbeitende Administration massiv.
Sie kann nichts mehr erreichen und versucht nun, die Hofmark Falkenau an den Landesherren zu veräußern. Dafür verlangt sie 45.000 Gulden und begründet den Preis mit dem Argument, dass das Anwesen durch die Jurisdiktion so wertvoll geworden sei. Sie vergisst geflissentlich zu erwähnen, dass sie selbst genau diesen Preis bei ihrem Kauf bezahlen musste.
Am kurfürstlichen Hof empfindet man diese Preisvorstellungen als ungehörig hoch - und geht deshalb gar nicht darauf ein. Statt dessen wird ein Untersuchungsverfahrens eingeleitet, ob bei der Verleihung der Hofmarksrechte denn wirklich alles mit rechten Dingen zugegangen war.
Untergiesing * Die eingeleiteten Untersuchungen, ob bei der Verleihung der „Hofmarksrechte“ alles mit rechten Dingen zugegangen ist, ziehen sich bis zum Jahr 1804 hin und werfen alles über den Haufen.
Sie kommen zum Ergebnis, dass sowohl die Erteilung der „Jurisdiktion“ über die 68 „Untertanenfamilien“, als auch die „Edelsitzverleihung“ an Franz Anton von Pilgram unstatthaft war und damit ungültig sei.
„Pilgramsheim“ muss wieder der „Niedergerichtsbarkeit“ der „Hofmark Falkenau“, die einverleibten Auer Häuser wieder der „Auer Gerichtsbarkeit“ unterstellt werden.
Im Laufe der Untersuchungen geht das Pilgram'sche Besitztum in mehrere Hände über.