Fakten



26. Mai 1818

Das Königreich Baiern gibt sich eine konstitutionelle Verfassung

München * Das Königreich Baiern gibt sich eine konstitutionelle Verfassung. Baiern ist damit unter den großen deutschen Staaten der erste Verfassungsstaat. Baden erreicht diesen Status drei Monate und Württemberg ein Jahre später.  

Der König vereinigt alle Rechte der Staatsgewalt in seiner Person, unterliegt aber in der Ausübung seiner Rechte einigen Beschränkungen.

Es gibt ein Zweikammersystem.

  • Die Erste Kammer sind die Reichsräte,
  • die Zweite Kammer setzt sich zusammen zu je einem Achtel aus adeligen Gutsbesitzern und Geistlichen, ein Viertel kommt von Städten und Märkten, die restliche Hälfte sind Landeigentümer ohne gutsherrliche Gerichtsbarkeit.
  • Es gibt eine Legislaturperiode und
  • außerdem werden die Mitglieder der Abgeordnetenkammer gewählt.  

    Dennoch ist der Weg zu demokratischen Strukturen noch sehr, sehr weit!  
  • Die adeligen Gutsbesitzer stellen ein Achtel, die katholischen und evangelischen Geistlichen ebenfalls ein Achtel, die Städte, Märkte und Gemeinden ein Viertel und die übrigen Landeigentümer ohne gutsherrliche Gerichtsbarkeit die Hälfte.  
  • Dazu kommen zusätzlich drei Vertreter der Universitäten.  
  • Es gibt keinen Parlamentarismus,  
  • die Mehrheitsverhältnisse in der Abgeordnetenkammer haben keinen Einfluss auf die Arbeit des Ministerrats,
  • die Abgeordneten haben kein Initiativrecht, dürfen also selbst keine Gesetzentwürfe einbringen und  dürfen nicht über ihren Zusammentritt selbstständig entscheiden.  

Im Vergleich zu den Vorgaben der Deutschen Bundesakte ist die Baierische Verfassung jedoch sehr modern ausgefallen. Sie legt das Fundament für das System einer konstitutionellen Monarchie.  

Erneut ist das neue Staatsgrundgesetz aber keine Vertragskonstruktion zwischen dem Fürsten und dem Volk, sondern ein einseitiger verfassungsgebender Akt des Königs. Man nennt das auch eine oktroyierte Verfassung, die vom König in freier Selbstbeschränkung erlassen wird und somit nicht das Ergebnis einer Vereinbarung zwischen Fürst und Volksvertretung darstellt.  

Im Gegenteil, der Baiernkönig begründet seine Herrschermacht mit der Verfassung nicht, sondern unterwirft sich vielmehr nur in bestimmten Punkten seinen selbst erlassenen Beschränkungen. 

20. Februar 1831

Teilnahme an der Ständeversammlung verweigert

München-Kreuzviertel * Die zweite Ständeversammlung in Ludwigs I. Regierungszeit beginnt. Die Sitzungsperiode dauert bis zum 29. Dezember 1831.  

Die Mitglieder der Abgeordnetenkammer sind im Dezember des Vorjahres neu gewählt worden. Das Ergebnis brachte 62 Abgeordnete auf die christlich-konservative Regierungsseite und 66 Abgeordnete auf der fortschrittlich-liberale Bank der Opposition.  

Weil der Monarch mit dem Wahlergebnis nicht einverstanden ist, macht er von seinem ihm verfassungsgemäß zustehenden „Ausschließungsrecht“ bei fünf zur Opposition zählenden Abgeordneten Gebrauch und verweigert ihnen die Teilnahme an der Ständeversammlung. 

22. Mai 1831

Innenminister Eduard von Schenk zum Rücktritt gezwungen

München-Kreuzviertel * Die schwäbischen und fränkischen Oppositionellen zwingen in der Frage der Pressefreiheit - sehr zum Ärger von König Ludwig I. - den Innenminister Eduard von Schenk zum Rücktritt. Dadurch muss König Ludwig I. die Zensurverordnung wieder zurücknehmen, was allerdings nichts an der Praxis der Zensur ändert. 

13. September 1831

Überarbeitung des Ansässigkeitsgesetzes gefordert

München-Kreuzviertel * Eine überwältigende Mehrheit der Abgeordnetenkammer fordert, dass bei der Verleihung eines Gewerbes „nicht bloß der Nahrungsstand des Bewerbers, sondern auch jener der bereits Berechtigten berücksichtigt werde“

17. September 1831

Die Abgeordneten des Bayerischen Landtags beraten über das Budget

München-Kreuzviertel * Die Abgeordneten des Bayerischen Landtags beraten über das Budget. Um die Abgeordneten zur Eile und damit zu nicht allzu gründlicher Beratung der Einzelposten zu zwingen, lässt König Ludwig I. - angesichts der herannahenden Cholera - verkünden, die Abgeordneten hätten so lange auszuharren, bis das Budget vereinbart ist.

  • Die Abgeordneten kürzen den Gesamtetat von 28 auf 26,8 Millionen Gulden,
  • die Zivilliste des Königs von 3,15 Millionen auf 2,5 Millionen Gulden 
  • und den Heeresetat von 6,7 auf 5 Millionen.  

Innerhalb dieser Kürzungen beschließen sie zahllose Umverteilungen von Ausgabeposten sowie neue Ausgaben. Gekürzt wird bei den königlichen Prestigeobjekten Alte Pinakothek, Staatsbibliothek und Odeon sowie den Ausgaben für die zahlreichen wiedererrichteten Klöster. Mehr Geld soll dagegen in die Rechtspflege, die innere Verwaltung und das Bildungswesen fließen.

Für den König bedeutet dieses Verhalten „Anmaßung und Eingriff in die Exekutive“. Zum Glück gibt es noch die Erste Kammer, die Kammer der Reichsräte, die umgehend ihr Veto gegen die Kürzungen und Umverteilungen einlegt - und damit die Regierung rettet.

Unter dem Druck der Regierung, die sogar mit der Auflösung der Abgeordnetenkammer droht, knicken viele Abgeordnete ein. Dabei werden die Kürzungen der königlichen Zivilliste weitestgehend zurückgenommen. Die anderen Etatkürzungen fallen nicht so extrem aus, sodass immerhin noch 2 Millionen Gulden eingespart werden. 

4. März 1834

Die Beratungen sollen ein Erfolg für König Ludwig I. werden

München-Kreuzviertel * Das nächste Zusammentreffen der Stände-Versammlung wird für die Zeit vom 4. März bis 3. Juli 1834 einberufen. Innenminister Ludwig Fürst zu Oettingen-Wallerstein setzt alles daran, dass die Beratungen zu einem Erfolg für König Ludwig I. werden sollen. Und die vorausgegangenen, vom König veranlassten Einschüchterungen zeigen auch in der Abgeordnetenkammer ihre Wirkung. 

1. Juli 1834

Gesetzesvorlagezur Begrenzung des Bevölkerungswachstums

München-Kreuzviertel * Innenminister Ludwig Fürst von Oettingen-Wallerstein bringt in die Ständeversammlung einen Gesetzentwurf zur Revision des Ansässigmachungs- und Verehelichungsgesetzes ein.

Ziel der Gesetzesvorlage ist die Begrenzung des Bevölkerungswachstums durch Verhinderung der Verehelichung und Familiengründung durch Besitzlose. Damit sollen gleichzeitig

  • die Lasten der Armenkasse gesenkt sowie
  • die Unzufriedenheit der sozialen Unterschichten und die damit verbundene Revolutionsbereitschaft unterbunden werden.

Der Innenminister kommt damit der überwältigenden Mehrheit der Abgeordnetenkammer entgegen, die bereits am 13. September 1831 derartige Schritte forderte. Fürst Ludwig von Oettingen-Wallenstein schafft mit diesem Deal auch die Zustimmung zu anderen Gesetzesvorlagen wie die Zivilliste, den Festungsbau in Ingolstadt und den Ludwig-Main-Donau-Kanal. 

18. September 1837

König Ludwig I. legt sich mit der Stände-Versammlung an

München-Kreuzviertel * König Ludwig I. argumentiert vor der Stände-Versammlung so:

„Die Verfassungsurkunde räumt den Ständen keineswegs das Recht ein, die einzelnen Positionen der Einnahmen und Ausgaben unabänderlich mit verbindender Kraft für die Regierung festzustellen, nur zum Zwecke der Steuerbewilligung wird denselben das Budget vorgelegt; ein Finanzgesetz ist in der Verfassung nicht vorgeschrieben, sondern nur durch eine gezwungene Interpretation ist die bisherige Übung eingeführt worden. Zwingen lasse ich mich nicht, dafür meyne ich, sollte ich zu gut bekannt seyn. [...].“ 

Die Kammer der Abgeordneten wollte einen derartigen Angriff des Königs freilich nicht akzeptieren und selbst die Kammer der Reichsräte ist von den Argumenten des Innenministers Oettingen-Wallerstein überzeugt. Es kommt, was kommen musste: wer dem König nicht nach dem Mund spricht, hat mit Sanktionen zu rechnen, weshalb Ludwig I. seinen liberal geltenden Innenminister Ludwig Fürst zu Oettingen-Wallerstein am 4. November 1837 entlässt. 

28. Dezember 1839

Die Stände-Versammlung und die konservative Politik

München-Kreuzviertel * Die Stände-Versammlung dauert vom 28. Dezember 1839 bis 15. April 1840. Die Reichsräte und die Abgeordneten haben sich nun auch mit dem politischen Kurswechsel in der ludovizianischen Innenpolitik durch den konservativen Innenminister Karl August von Abel auseinanderzusetzen. 

18. März 1848

Die Stände-Versammlung soll im Ständehaus eröffnet werden

München * Die große Mehrheit der Vertreter der Abgeordnetenkammer will, dass die Eröffnung der Stände-Versammlung nicht mehr im Thronsaal der Residenz, sondern wieder im Ständehaus stattfinden soll. Anderenfalls sei „ein förmlicher Bruch zwischen den Ständen und der Regierung“ zu erwarten.  

König Ludwig I. ist strikt gegen diese Aufforderung und vermerkt verärgert, er möchte von dieser Angelegenheit nichts weiter mehr hören. Wenige Stunden später streicht er eigenhändig die Sätze und schreibt kleinlaut darunter: „Im Ständehaus soll dieses Mal die Eröffnung stattfinden.“ 

12. April 1848

Das Bayerische Wahlgesetz wird im Landtag verabschiedet

München-Kreuzviertel * Zwischen dem 12. und 15. April wird  das Bayerische Wahlgesetz für das Frankfurter Paulskirchenparlament im Landtag verabschiedet und nach der Zustimmung der Kammer der Reichsräte und des Staatsrats verkündet. 

4. Juni 1848

Ein neues Wahlgesetz bringt entscheidende Verbesserungen

München-Kreuzviertel * Das Gesetz über die Wahl der Landtags-Abgeordneten bringt einige Neuerungen, die als „entscheidend“ bezeichnet werden müssen. Es beseitigt das ständische Element der Verfassungsurkunde von 1818. In diesem bestand die Kammer der Abgeordneten zu einem Achtel aus der Klasse der adeligen Großgrundbesitzer, ebenfalls ein Achtel aus der Geistlichkeit der christlichen Konfessionen, ein Viertel stellten die Vertreter der Städte und Märkte und die verbliebene Hälfte die Landeigentümer ohne gutsherrliche Gerichtsbarkeit.  

  • Im neuen Gesetz errechnet sich die Anzahl der Landtags-Abgeordneten nach dem Verhältnis von je Einem Abgeordneten auf 31.500 Seelen der Gesamtbevölkerung des Königreichs, die auf die „einzelnen Kreise vertheilt“ werden.  
  • Die Wahl ist indirekt. Das heißt, dass in einer Urwahl zunächst Wahlmänner gewählt werden, die dann in einem zweiten Wahlgang die Abgeordneten wählen.
  • Zum Abgeordneten kann jeder gewählt werden, der das 30. Lebensjahr vollendet hat.
  • Für das aktive Wahlrecht genügt die Zahlung einer direkten Steuer, und sei sie auch noch so klein.
  • Weder das aktive noch das passive Wahlrecht ist an ein bestimmtes Glaubensbekenntnis“gebunden. Damit kommt auch die staatsbürgerliche Gleichberechtigung der Juden einen Schritt weiter.
  • Und die nicht an ein bestimmtes Glaubensbekenntnis gebundenen Angehörigen nichtchristlicher Konfessionen dürfen den Verfassungseid unter Weglassung des Bezugs auf das Evangelium schwören.
  • Die Wahl der Landtags-Abgeordneten ist öffentlich, die Stimmzettel müssen jedoch noch vom Wähler unterschrieben werden. Die Geheime Wahl wird erst im Jahr 1881 eingeführt.
  • Außerdem werden noch keine amtlichen Stimmzettel ausgegeben. Diese gibt es erst - mit dem Frauenwahlrecht - im Januar 1919.
  • Das bisherige Ausschließungsrecht des Königs, mit dem er gewählten Abgeordneten den Urlaub für die Teilnahme am Landtag verweigern konnte, wird beseitigt.  

Das Gesetz, das als Bestandteil der Verfassungs-Urkunde angesehen wird, tritt mit der nächsten Wahl in Wirksamkeit. 

4. Juni 1848

Die Landtagsabgeordneten erhalten das Recht der Initiative

München-Kreuzviertel * Ein weiteres wichtiges Vorschriftenwerk ist das Gesetz über die ständische Initiative. Es gibt den Abgeordneten beider Kammern des Landtags das Recht der Initiative, also das Recht, Gesetzesentwürfe einzubringen.  

Immerhin wird damit aus der Stände-Versammlung eine wirkliche Volksvertretung. Und aus dem Ständehaus wird das Landtagsgebäude. 

15. Januar 1849

Eine linke Mehrheit

München-Kreuzviertel * Der neugewählte Landtag, es war der 13., tagt vom 15. Januar bis 7. März sowie vom 15. Mai bis 11. Juni 1849. Es ist der erste und bislang letzte Bayerische Landtag mit einer linken Mehrheit. Diese Mehrheit vertritt eine andere Auffassung als die Königliche Regierung.  

69 Abgeordnete leisten ihren Verfassungseid nur mit dem Vorbehalt, dass sie durch diesen „an der Anerkennung der Gültigkeit der Reichsgesetze insbesondere der die Grundrechte betreffenden hiedurch nicht gehindert“ sein sollen.  

Bei der ersten öffentlichen Sitzung der Abgeordnetenkammer erklärt sich Innenminister Hermann von Beisler bereit, „die Gesetzgebung Bayerns mit der des deutschen Reiches in Einklang zu setzen. In diesem Sinne werden Ihnen bezüglich der Grundrechte die entsprechenden Vorlagen gemacht werden.“ 

8. März 1849

König Max II löst - trotz Versprechungen - den Landtag auf

München-Kreuzviertel * Der Abgeordnetenkammer wird die Vorlage einer im Sinne der „Frankfurter Grundlage“ geänderten Bayerischen Verfassung versprochen. Doch noch am gleichen Tag vertagt König Max II. den Landtag und bildet die Regierung um. 

21. Mai 1849

Die Abgeordneten fordern die Anerkennung der Reichsverfassung

München-Kreuzviertel * Die Kammer der Abgeordneten fordert mit 72 gegen 62 Stimmen die Anerkennung der „Reichsverfassung, die insbesondere von der fränkischen, schwäbischen und rheinpfälzischen Bevölkerung laut und freudig begrüßt“ wird. 

22. Mai 1849

Pfälzischen Abgeordneten wird die Sitzungsteilnahme verboten

München-Kreuzviertel * Die Regierung verweigert den pfälzischen Abgeordneten die Teilnahme am Landtag, woraufhin die Linke geschlossen das Parlament verlässt. 

10. Juni 1849

Der Kriegszustand wird über die Pfalz verhängt

München * Bevor das Militär in die Pfalz einmarschiert, macht der Bayernmonarch am 10. Juni 1849 erstmals vom Instrument der Auflösung des Landtags Gebrauch und veranlasst die nötigen Neuwahlen, die eine für die Regierung günstigere Zusammensetzung der Abgeordnetenkammer bewirken soll.

Gleichzeitig wird der Kriegszustand über die Pfalz verhängt. 

September 1867

Der Ostbahnhof-Standort wird neu festgelegt

München-Haidhausen * Nur wenige Wochen nach der vorhergehenden Entscheidung, stell die „Generaldirektion der kgl. Staatseisenbahnen“ fest, dass sie wegen bautechnischer Schwierigkeiten auf den Bau der „Sedlmayr‘schen“ Alternative zugunsten der „Eichthal‘schen“ verzichten muss. 

Und diese Entscheidung steht felsenfest.

Da bewirkten selbst die Proteste des Besitzer der „Franziskaner-Leistbrauerei“, Joseph Sedlmayr, der die getroffene Entscheidung lauthals als „Resultat gelungener Agitation und Privatspekulation“ bezeichnet, nichts mehr.

Als eindeutiger Gewinner geht aus diesem monatelangen Tauziehen Carl von Eichthal hervor.
Der „Hofbankier“ hat anno 1856 zusammen mit den bedeutendsten deutschen Großunternehmern und Bankchefs die „Ostbahn-Aktiengesellschaft“ ins Leben gerufen.

Carl von Eichthal gehört unter anderem dem „Kollegium der Gemeindebevollmächtigten“ sowie der „Abgeordnetenkammer“ an und verfügt damit über einen massiven Informationsvorsprung, der seine Eisenbahngeschäfte mit der Bodenspekulation verschmelzen lässt.

Bei der Entscheidungsfindung für die „äußere“ Bahnlinie und dem Bahnhofsstandort am „Kuisl“ war es zumindest nicht hinderlich, dass Gustav von Schlör vor seiner Ernennung zum „Handelsminister“ lange Jahre Direktor bei der „Ostbahngesellschaft“ war.  

Eichthal und Schlör kennen sich persönlich gut und dem entsprechend gut sind die geschäftlichen Verbindungen zwischen dem „Bankier“ und dem „Minister“.
Darüber, ob es interne Absprachen zwischen den beiden Akteuren gab oder dass der einflussreiche „Bankenchef“ Druck auf den „Staatsminister“ ausübte, lässt sich nur spekulieren. 

17. Januar 1871

König Ludwig II. eröffnet den 24. Landtag

München-Graggenau • König Ludwig II. eröffnet den 24. Landtag, der sich mit dem Reichsbeitritt befassen muss, im Thronsaal der Residenz mit einer Thronrede. Es wird Ludwigs letzte Landtags-Eröffnung gewesen sein. 

21. Januar 1871

Auch die Abgeordnetenkammer stimmt dem Beitritt zum Kaiserreich zu

München-Kreuzviertel * Nach einer zehnstündigen Redeschlacht stimmen 102 Abgeordnete für den Beitritt Bayerns zum Deutschen Kaiserreich und nur noch 48 dagegen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit - wenn auch knapp - erreicht.  

Das im Jahr 1871 gegründete Deutsche Reich ist nach der Präambel seiner Verfassung ein „ewiger Bund zum Schutz des deutschen Bundesgebietes und des innerhalb dieses gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes“.  

Diesen Bund schließen die 22 Repräsentanten  

  • der vier Königreiche Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen;  
  • der sechs Großherzogtümer Baden, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Hessen-Darmstadt, Oldenburg und Sachsen-Weimar;  
  • der fünf Herzogtümer Braunschweig, Anhalt, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg;  
  • der sieben Fürstentümer Schwarzburg-Sonderhausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck, Reuss ältere Linie, Reuss jüngere Linie, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe, des mitregierten Reichslandes Elsass-Lothringen sowie  
  • der Regierenden Bürgermeister der drei Freien Städte Hamburg, Bremen und Lübeck.  

Dieser Bundesstaat wird durch zwei Institutionen - Bundesrat und Reichstag - repräsentiert. Verfassungsrechtlich ist der Bundesrat das höchste Reichsorgan, in dem Preußen aufgrund seiner Größe und seiner hegemonialen Stellung dominiert.  

In diesem Gremium sind die einzelnen Länder entsprechend ihrer Größe mit unterschiedlichen Stimmenzahlen ausgestattet vertreten:  

  • Preußen 17,  
  • Bayern 6,  
  • Sachsen und Württemberg je 4,  
  • Baden und Hessen je 3,  
  • die kleineren je 2 oder 1 -  
  • insgesamt 58 Stimmen. 

26. Juni 1886

Auch die Abgeordnetenkammer stimmt der fortgesetzten Regentschaft zu

München-Kreuzviertel * Die Kammer der Abgeordneten erteilt seine Zustimmung zu der für König Ludwig II. übernommenen und für den geisteskranken König Otto I. fortzusetzende Regentschaft durch den Bayernprinzen Luitpold. 

12. Juli 1893

In Bayern finden Landtagswahlen statt

Königreich Bayern * Bei der Neuwahl zum Bayerischen Landtag können zwei neue Parteien in die Abgeordnetenkammer einziehen.  

  • Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD erhält fünf Mandate,
  • der Bayerische Bauernbund - BBB stellt sogar neun Abgeordnete.  
  • Das Zentrum, das aus der Patriotischen Partei hervorgegangen ist, verfügt nur noch über 74 Mandate.  

Aufgrund der unterschiedlichen Bestimmungen in Reich, Land und Stadt sind

  • bei der Landtagswahl 56.100, hingegen
  • bei der Reichstagswahl 106.800, und
  • bei der Kommunalwahl aber nur 19.292 Münchner wahlberechtigt. 

28. September 1899

Beginn der Sitzungsperiode des 33. Landtags

Kreuzviertel * Die Sitzungsperiode des 33. Landtags dauert vom 28. September 1899 bis zum 11. August 1904. Ein erneuter Versuch der Änderung des Wahlrechts scheitert in beiden Kammern. 

9. April 1906

Der Entwurf zum Wahlgesetz wird eingebracht

München-Kreuzviertel * Der Entwurf zum Wahlgesetz wird erstmals nicht von der Regierung eingebracht, sondern vom Landtag in Form eines Antrags. 

  • Der Vorsitzende des. Ministerrats, Clemens Graf von Podewils, unterstützt das Anliegen. 
  • In der Kammer der Reichsräte bemüht sich besonders Prinz Ludwig [III.] um die Annahme des Entwurfs.  

Damit wird die „direkte Wahl“ und die „gesetzlich geregelten Wahlkreise“ eingeführt. Noch immer aber gilt das „relative Mehrheitswahlrecht“, das die kleineren Parteien benachteiligt. 

14. November 1911

Prinzregent Luitpold löst den Landtag vorzeitig auf

München-Kreuzviertel * Das Zentrum verweigert die Beratung des Verkehrsetats, weil ihr der linksliberale Verkehrsminister Heinrich von Frauendorfer zu sozialistenfreundlich ist und dem der SPD nahestehenden Süddeutschen Eisenbahnerverband ein Streikrecht einräumt.  

Das Zentrum will sich dem Prinzregenten als regierungsfähig darstellen und versucht sich mit einem scharfen antisozialdemokratischen Kurs zu profilieren. Daraufhin macht Prinzregent Luitpold von seinem verfassungsmäßigen Recht Gebrauch, löst den Landtag vorzeitig auf und setzt Neuwahlen an. Die letzte derartige Landtags-Auflösung fand im Jahr 1869 statt.  

Bei der Verkündung dieses Beschlusses in der Abgeordnetenkammer vermerkt das Protokoll „lebhaften Beifall links und bei den Sozialdemokraten“

30. Oktober 1913

Verfassungsänderung zur Beendigung der Regentschaft

München-Kreuzviertel * Die Abgeordnetenkammer beschließt ein verfassungsänderndes Gesetz mit 122 gegen 27 Stimmen der Sozialdemokraten. Mit diesem Gesetz kann der „Regent die Regentschaft für beendet und den Thron für erledigt erklären“, wenn „wegen eines körperlichen oder geistigen Gebrechens des Königs“ auch „nach Ablauf von zehn Jahren keine Aussicht auf Regierungsfähigkeit“ besteht. Damit hat der Prinzregent die Möglichkeit, seinen noch lebenden geisteskranken Cousin, den legitimen König Otto I., zu entthronen. 

Prinzregent Ludwig III. wollte politisch eine Veränderung herbeiführen und konnte mit dem Zentrum und den Liberalen auf eine breite parlamentarische Mehrheit bauen. Doch eine schlichte Proklamation Ludwigs III. zum König wurde von den Abgeordneten als nicht ratsam erachtet, da auch der Prinzregent eine Übertragung der Krone durch den Landtag ablehnte. Schließlich wollte Ludwig III. kein „König von Volkes Gnaden“, sondern ein „König von Gottes Gnaden“ sein.

18. September 1917

Die SPD bringt den Antrag Auer-Süßheim ein

München-Kreuzviertel * Ein von der SPD in der Bayerischen Abgeordnetenkammer eingebrachter Reformantrag, genannt  „Antrag Auer-Süßheim“, fordert:  

  1. Ersetzung des Zweikammersystems durch das Einkammersystem.
  2. Aufhebung der Kammer der Reichsräte.
  3. Einführung des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts zum Landtag für alle volljährigen Staatsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
  4. Ausbau der Gesetzesinitiative des Landtags.
  5. Beseitigung des königlichen Sanktionsrechts.
  6. Ernennung der Minister und Bundesratsmitglieder nach Vorschlag des Landtags.
  7. Selbstbestimmungsrecht des Landtags in Bezug auf Zusammentritt und Vertagung.
  8. Einjähriger Staatshaushalt.
  9. Beseitigung aller Vorrechte der Geburt und des Standes, Aufhebung der bisherigen Privilegien der Standesherren, Abschaffung des Adels.
  10. Verbot der Bildung neuer und der Vergrößerung bisheriger Fideikommisse. Auflösung der bestehenden Fideikommisse.
  11. Aufhebung der bisherigen Privilegien des Königs und der Mitglieder der königlichen Familie, insbesondere der Steuer- und Portofreiheit, der Unverantwortlichkeit und des besonderen Gerichtsstandes.
  12. ​Trennung der Kirche vom Staat, Aufhebung der Privilegien der anerkannten Religionsgemeinschaften. Vollkommene Durchführung der Gewissens-, Religions- und Kultusfreiheit. 

26. Oktober 1917

„Ein nach außen nicht unbedenkliches Vorgehen“

München * Finanzminister Georg Ritter von Breunig gibt die erste Stellungnahme der Regierung zur Gründung des Bayerischen Beamten- und Lehrerbundes vor der Abgeordnetenkammer ab. Er nennt sie „eine Erscheinung, die zu unserer Väter Zeiten für unmöglich erachtet worden wäre“. In Hinblick auf die Kriegssituation bezeichnet er dies als „ein nach außen nicht unbedenkliches Vorgehen“

19. Dezember 1917

Alle SPD-Forderungen werden abgeschmettert

München-Kreuzviertel * Der SPD-Reformantrag vom 18. September 1917 wird im Plenum der Abgeordnetenkammer behandelt. Der Führer der Zentrumsfraktion, Heinrich Held, lehnte die SPD-Vorschläge rundweg ab, denn:

„Der Antrag bezielt [...] eine fundamentale Einschränkung der Königsrechte und geht in seinen letzten Wirkungen auf die tatsächliche Abschaffung der konstitutionellen Monarchie, auf die Einführung der parlamentarischen Regierungsform und schließlich auf die Republikanisierung unseres Staatswesens hinaus.“

Alle elf Vorschläge werden in der Abstimmung per Handaufheben von der ihren Besitzstand verteidigenden Zentrumsmehrheit im Bündnis mit den Liberalen abgelehnt. Damit ist die Reformbewegung zumindest für die Dauer des Krieges zum Stillstand gebracht worden. 

16. April 1918

Das Verhältniswahlsystem gefordert

München-Kreuzviertel * Die Sozialdemokraten bringen gemeinsam mit den Liberalen einen Antrag ein, nach dem die Abgeordnetenkammer in allgemeinen Wahlen nach dem Verhältniswahlsystem gewählt werden soll. 

23. April 1918

Erneut eine Reform zur Verhältniswahl abgelehnt

München-Kreuzviertel * Der Antrag der Sozialdemokraten und der Liberalen, die Kammer der Abgeordneten nach dem Verhältniswahlsystem wählen zu lassen, kommt für die bayerische Regierung zur Unzeit.

Heinrich Held, der Führer der Zentrumsfraktion, lehnt den Vorschlag ab, da das Verhältniswahlrecht zwei Nachteile habe:

  • Es zerstört die Beziehungen zwischen den verschiedenen Ständen und ihren parlamentarischen Vertretern und
  • das System wäre darauf ausgerichtet, dass die parlamentarische Kontrolle in den Händen professioneller Parteipolitiker zu liegen käme.

Die Zentrumspartei will die Verhältniswahl nur in einigen großen Städten Bayerns, und nur auf der Grundlage der Volkszählung von 1910 zulassen. Auf 42.000 Einwohner sollte ein Abgeordneter gewählt werden.

Die MSPD lehnt den Zentrums-Vorschlag als unzulänglich ab und will die Regelung auf das gesamte Staatsgebiet ausdehnen. Sie fordert eine durchgreifende Neueinteilung der Wahlkreise, um so das fehlende Gleichgewicht zwischen Stadt und Land herzustellen.

Die bayerische Regierung stellt sich auf die Seite des Zentrums, weshalb die Wahlrechtsreform erneut abgelehnt wird. 

15. Oktober 1918

Die Liberale Fraktion stellt ihre Forderungen vor

München * Die Liberale Fraktion der Bayerischen Abgeordnetenkammer fordert

  • die Abschaffung des bisherigen Beamtenministeriums,
  • die Bildung einer Volksregierung auf parlamentarischer Grundlage unter Beschränkung der königlichen Gewalt und Beiziehung der Sozialdemokraten.
  • Die sofortige Beschlussfassung über die nötigen verfassungsrechtlichen Umgestaltungen und Verwaltungsreformen, insbesondere auch
  • die Einführung des Verhältniswahlrechts.

16. Oktober 1918

Keine Hindernisse für eine fortschrittliche bayerische Verfassung

München-Kreuzviertel * Ministerpräsident Otto von Dandl legt in der Abgeordnetenkammer in seiner Programmrede dar, dass die Regierung und der König einer fortschrittlichen Entwicklung der bayerischen Verfassung keine Hindernisse in den Weg legen wollen. Der Fraktionsvorsitzende des Zentrums, Heinrich Held, unterstützt die Reformen, wenn sie die Monarchie erhalten und stärken. Auf die Anliegen der Beamtenschaft vom 5. Oktober geht der Ministerpräsident mit keinem Wort ein. 

29. Oktober 1918

Die Aussprache über die politische Lage wird abgesetzt

München-Kreuzviertel * Im letzten Augenblick wird in der Bayerischen Abgeordnetenkammer die Aussprache über die politische Lage und die Rede des Ministerpräsidenten Otto von Dandl von der Tagesordnung abgesetzt und auf die folgende Woche verschoben. 

Man erwartet, dass König Ludwig III. das bisherige Ministerium auflösen wird, um so die Volksvertretung unmittelbar an der Regierung beteiligen zu können.

2. November 1918

Ein bayerisches Abkommen über parlamentarische Reformen

München-Kreuzviertel * Unter dem Eindruck der revolutionären Unruhen im Deutschen Reich schließt die bayerische Regierung mit Delegierten der im Landtag vertretenen Parteien ein Abkommen über parlamentarische Reformen, in der wesentliche Forderungen der SPD erfüllt werden. Sie beinhaltet:

  • Die Einführung der Verhältniswahl zur Kammer der Abgeordneten.
  • Eine ergiebige Verstärkung der Kammer der Reichsräte durch Vertreter der Gemeinden, der Hochschulen und der wichtigsten Berufs- und Erwerbsstände.
  • Von den Prinzen des Königlichen Hauses gehören nur noch der Kronprinz und fünf weitere der Reichsrätekammer an.
  • Keine weitere Ernennung erblicher Reichsräte.
  • Ein Veto der Reichsrätekammer gegen ein Gesetz kann durch dreimalige Abstimmung der Abgeordnetenkammer überstimmt werden. 
  • Die Einjährige Finanzperiode.
  • Als Minister können nur Personen berufen werden, die das Vertrauen der Kammern des Landtags besitzen.
  • Ein Ministerium für Soziale Fürsorge wird neu gebildet und mit einem Sozialdemokraten besetzt.
  • Ferner sollen vier Abgeordnete als Minister ohne Portefeuille [= Ressort, Ministerium] berufen werden, einer davon aus den Reihen der sozialdemokratischen Fraktion.

Die notwendige Kabinettsumbildung ist für den 8. November angekündigt.

Die Verhältniswahl zur Abgeordnetenkammer ist eine alte sozialdemokratische Forderung und die Vereinbarungen über die Kammer der Reichsräte laufen auf eine Demokratisierung der Kammer der Adeligen und des hohen Klerus hinaus. Dadurch hätte die Bayerische Verfassung zugleich parlamentarisiert werden sollen. Auch die Vorschrift aus dem Wahlgesetz von 1896, wonach kein Abgeordneter zum Minister berufen werden darf, würde durch diese Gesetzesvorlage abgeschafft werden.

Über den Königlichen Erlass über die Parlamentarisierung Bayerns soll am 6. November 1918 die Abgeordnetenkammer abstimmen und sich am 8. November die Kammer der Reichsräte mit dieser Vorlage befassen. Doch dazu wird es nicht mehr kommen. Obwohl die sozialdemokratische Münchener Post die Vereinbarung als „Beginn der Demokratisierung Bayerns“ feiert, stehen viele Sozis dieser Demokratisierung von oben sehr skeptisch gegenüber. 

6. November 1918

Bayerns Parlamentarisierung in der Abgeordnetenkammer beschlossen

München-Kreuzviertel * Die Kammer der Abgeordneten stimmt dem „Königlichen Erlass über die Parlamentarisierung Bayerns“ vom 2. November im Landtag zu. Damit soll auch das Königsreich Bayern eine parlamentarische Monarchie werden. 

Die Kammer der Reichsräte soll sich am 8. November 1918 mit dieser Vorlage beschäftigen. 

8. November 1918

Erste Sitzung der Revolutionäre im Landtagsgebäude

München-Kreuzviertel * Kurz nach Mitternacht  hält der neu gebildete Arbeiter-, Bauern- und Soldatenrat im Sitzungssaal der Abgeordnetenkammer im Landtagsgebäude an der Prannerstraße - unter der Leitung Kurt Eisners - seine erste Sitzung ab.

Kurt Eisner proklamiert die demokratische und soziale Republik Bayern, den Freistaat Bayern. Die Monarchie ist damit gestürzt, die Republik geboren. In seiner Rede bemerkt Eisner: „Die bayerische Revolution hat gesiegt. Sie hat den alten Plunder der Wittelsbacher Könige hinweggefegt.“  

„Bayern ist fortan ein Freistaat“ lautet der dritte Satz eines Aufrufs, der am Morgen des 8. November 1918 auf der ersten Seite der Münchener Neuesten Nachrichten veröffentlicht wird. Mit dem Begriff Freistaat nimmt Kurt Eisner eine Definition auf, die schon 150 Jahre zuvor für Republik gebraucht wurde.

Mit dieser Wortwahl will er aber nicht nur den Unterschied zur Monarchie, sondern auch die Eigenständigkeit Bayerns innerhalb eines deutschen Staatenbundes, der „Vereinigten Staaten von Deutschland“, herausstellen. „Der Rat der Arbeiter, Soldaten und Bauern“ hat diesen Aufruf „An die Bevölkerung Münchens“ gerichtet.  

Noch deutlicher ist ein knallrotes Plakat, das bereits in den Straßen Münchens hängt. Ihm können die interessierten Bürger entnehmen: „Die Dynastie Wittelsbach ist abgesetzt. Hoch die Republik!“ 

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