München * Die Unterbringung des Prinzen Otto in „Schloss Fürstenried“ wird offiziell beschlossen.
Ottos Vermögensverwaltung erwirbt das Schloss um 126.915 Mark.
Damit ist „Schloss Fürstenried“ Ottos Privateigentum.
„Schloss Fürstenried“ wird der ständige Aufenthaltsort des Prinzen Otto von Bayern bis zu dessen Tod.