Berlin * Nach König Ludwigs II. Kaiserbrief vom 30. November 1870 reagiert Kanzler Otto von Bismarck und leitet eine Verfassungsänderung in die Wege, durch welche die Bezeichnung „Deutscher Bund“ in „Deutsches Reich“ und „Deutscher Kaiser“ eingeführt wird.
Dies geschieht auch im Einvernehmen mit der bayerischen Regierung. Spätestens jetzt ist es mit der Souveränität Bayerns vorbei.