Westfalen * Ein breites Aufflammen der „Hexenprozesse“ kostet während der Zeit von 1626 bis 1631 nachweislich etwa 574 Angeklagten im Herzogtum Westfalen das Leben.
Durch die von Kurfürst Ferdinand von Köln erlassene „Hexenprozessordnung“ enden nahezu alle Anklagen mit einem Todesurteil.