Fakten

Um 1910

Dienst und Ehe schließen sich für die Vermittlungskräfte aus

München - Berlin * Dienst und Ehe schließen sich für die Vermittlungskräfte aus.

In einem Weisungsbuch heißt es:  
„Das weibliche Postpersonal bedarf zur Eingehung einer Ehe der Erlaubnis der zuständigen Dienstbehörde.   

Da sich aber aus der Verwendung von verheirateten Beamtinnen [...] Schwierigkeiten verschiedener Art ergeben können, kann dem unterstellten weiblichen Personal [...] die Erlaubnis zur Eingehung einer Ehe nicht erteilt werden“

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