München - Berlin * Dienst und Ehe schließen sich für die Vermittlungskräfte aus.
In einem Weisungsbuch heißt es:
„Das weibliche Postpersonal bedarf zur Eingehung einer Ehe der Erlaubnis der zuständigen Dienstbehörde.
Da sich aber aus der Verwendung von verheirateten Beamtinnen [...] Schwierigkeiten verschiedener Art ergeben können, kann dem unterstellten weiblichen Personal [...] die Erlaubnis zur Eingehung einer Ehe nicht erteilt werden“.