RFoto: Robert Allmeier
Freiherr Maximilian Joseph von Montgelas, 1796.
Zwischen 1123 und 1130 kommt der Freisinger Bischof in den Besitz des „Lenzbauernhofes“ in Haidhausen, als der „Kleriker“ Rudolf von Feldkirchen sein Haidhauser Gut als Opfergabe dem „Marienaltar“ in Freising übergibt, um es für sein Eigenes und das Seelenheil seiner Eltern zu opfern.
Nachdem der „Franziskanerorden“ bereits in vielen Teilen Europas - möglicherweise auch schon in München - Anhänger gefunden hat, bestätigt Papst Innozenz III. die Ordensregel schriftlich. Nicht aber ohne zuvor noch Änderungen vorzunehmen. So werden beispielsweise die „Wanderpredigten“ verboten und es muss eine Organisation, verbunden mit dem Entstehen einer Ordenshierarchie, aufgebaut werden.
Papst Johannes XXII. bezieht auf dem „Konzil von Vienne“ abschließend Stellung zur sogenannten „Armutsfrage“.
Die Lehre, wonach Christus und die Apostel kein Eigentum besessen haben, sei eine Entstellung der Evangelien, womit diese Lehre grundsätzlich für „irrtümlich und ketzerisch“ erklärt wird.
Die Heiligsprechung Bischof Bennos von Meißen löst einen konfessionellen Streit aus. Martin Luther verfasst eine Schrift mit dem Titel: „Wider dem neuwen Abgott und alltem Teuffel der zu Meyssen soll erhoben werden“.
Bischof Veit Adam von Gepeckh weiht die „Carl-Borromäus-Kirche“ ein.
Der Freisinger Bischof Johann Franz Eckher von Kapfing, der im Jahr 1695 die Wahl gegen Joseph Clemens gewonnen hatte, schlägt den 20-jährigen Baiernherzog Johann Theodor zu seinem Nachfolger auf dem Bischofsstuhl vor.
Die junge Familie Gilbert geht nach Indien, wo sich der im Dienst der britischen Besatzungsarmee stehende Vater ein finanziell abgesichertes Leben erhofft.
Er stirbt aber noch im gleichen Jahr an der Cholera.
Michael von Faulhaber, der seit dem Kriegsende nicht müde wird zu betonen, dass die Ausschaltung der Kirchen aus dem öffentlichen Leben Anstand, Sitte, öffentliche Moral und Autoritätsglauben untergraben, verweigert sich aber gegenüber dem „Reichskanzler“ Gustav Stresemann, als ihn dieser im Oktober 1923 bittet, „sich in den Dienst der Sache der sittlichen Wiedergeburt zu stellen“.
Zwei Tage vor dem sogenannten „Hitler-Putsch“ teilt ihm der „Kardinal“ mit, dass er für eine Mitarbeit „aus gesundheitlichen Gründen und aus kirchenrechtlichen Bedenken“ nicht zur Verfügung steht. Ansonsten meint er aber, „daß die Kirche es als eine Gewissenspflicht empfindet, an der sittlichen Wiedergeburt des Volkes, im Besonderen an dem Abbau der Kritiksucht und an der Pflege des Autoritätssinnes, an dem Abbau- der Selbstsucht und an der Pflege des Opfersinnes nach Kräften mitzuarbeiten.“
Weitere allgemein gehaltene und nicht zur Problemlösung beitragende Floskeln folgen.